Für Unternehmen

Arbeitsschutz, der Ihre Belegschaft gesund hält.

Als betriebsmedizinischer Partner unterstützen wir Arbeitgeber bei ihren gesetzlichen Pflichten und bei einer vorausschauenden Gesundheitsvorsorge – von der laufenden Betreuung bis zur einzelnen Untersuchung.

Betreuung anfragen

Leistungen

Was wir für Arbeitgeber übernehmen.

Betriebsärztliche Betreuung

Bestellung als Betriebsarzt nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Begehungen, Beratung von Geschäftsführung und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.

Pflegekraft bei der Betreuung und Schweißer bei der Arbeit – Beispiele für arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), inklusive der gebräuchlichen G-Untersuchungen, zum Beispiel:

  • Lärm (G20), Bildschirmarbeitsplätze (G37)
  • Atemschutz (G26), Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (G42), Hautbelastung
  • Auslandsaufenthalte mit besonderen Belastungen (G35)
Gabelstaplerfahrer im Lager – arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung G25

G25 – Betriebliche Fahrzeuge & Maschinen

Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Beschäftigte, die betriebliche Fahrzeuge oder Maschinen führen – zum Beispiel Gabelstapler, Flurförderzeuge, Bagger und andere Baumaschinen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gesundheitliche Eignung dieser Mitarbeitenden regelmäßig prüfen zu lassen.

Berufskraftfahrer vor seinem Lkw – Fahreignungsuntersuchung nach FeV

Fahreignungsuntersuchungen nach FeV

Ärztliche Untersuchung der Fahreignung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung – Pflicht für Inhaber und Anwärter bestimmter Führerscheinklassen, insbesondere:

  • Lkw-Führerschein C1, C, CE – Erstausstellung und Verlängerung für Berufskraftfahrer im Speditions- und Güterverkehr
  • Fahrlehrer und Fahrschulen – Nachweise für die Fahrlehrerlaubnis und Schulfahrzeuge
  • Personenbeförderung D/D1 – Bus und ÖPNV, ergänzt durch Psychometrie (Reaktionstest)

Neben der ärztlich-medizinischen Untersuchung bieten wir Sehtest und – für Bewerber der Klassen D/D1 – Psychometrie (Reaktionstest) direkt vor Ort an. Die Untersuchungen erfolgen nach den Vorgaben der Führerscheinbehörde (Anlage 5 FeV).

Reisemedizin für entsandte Mitarbeitende

Über die G35-Vorsorge hinaus bieten wir vollständige reisemedizinische Beratung, Impfungen für Dienstreisen und als zugelassene Gelbfieber-Impfstelle auch die Gelbfieberimpfung mit Bescheinigung im Impfausweis.

Abrechnung: Betriebsärztliche Betreuung und arbeitsmedizinische Vorsorge sind gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers (§ 3 ArbSchG, ArbMedVV) und werden vom Unternehmen getragen – nicht von der Krankenkasse der Beschäftigten. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Zusammenarbeit

Sprechen wir über Ihren Betreuungsbedarf.

Ob Kleinbetrieb oder größerer Standort – wir stimmen Umfang und Intervalle individuell mit Ihnen ab.

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