Arbeitsschutz, der Ihre Belegschaft gesund hält.
Als betriebsmedizinischer Partner unterstützen wir Arbeitgeber bei ihren gesetzlichen Pflichten und bei einer vorausschauenden Gesundheitsvorsorge – von der laufenden Betreuung bis zur einzelnen Untersuchung.
Was wir für Arbeitgeber übernehmen.
Betriebsärztliche Betreuung
Bestellung als Betriebsarzt nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Begehungen, Beratung von Geschäftsführung und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), inklusive der gebräuchlichen G-Untersuchungen, zum Beispiel:
- Lärm (G20), Bildschirmarbeitsplätze (G37)
- Atemschutz (G26), Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (G42), Hautbelastung
- Auslandsaufenthalte mit besonderen Belastungen (G35)

G25 – Betriebliche Fahrzeuge & Maschinen
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Beschäftigte, die betriebliche Fahrzeuge oder Maschinen führen – zum Beispiel Gabelstapler, Flurförderzeuge, Bagger und andere Baumaschinen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gesundheitliche Eignung dieser Mitarbeitenden regelmäßig prüfen zu lassen.

Fahreignungsuntersuchungen nach FeV
Ärztliche Untersuchung der Fahreignung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung – Pflicht für Inhaber und Anwärter bestimmter Führerscheinklassen, insbesondere:
- Lkw-Führerschein C1, C, CE – Erstausstellung und Verlängerung für Berufskraftfahrer im Speditions- und Güterverkehr
- Fahrlehrer und Fahrschulen – Nachweise für die Fahrlehrerlaubnis und Schulfahrzeuge
- Personenbeförderung D/D1 – Bus und ÖPNV, ergänzt durch Psychometrie (Reaktionstest)
Neben der ärztlich-medizinischen Untersuchung bieten wir Sehtest und – für Bewerber der Klassen D/D1 – Psychometrie (Reaktionstest) direkt vor Ort an. Die Untersuchungen erfolgen nach den Vorgaben der Führerscheinbehörde (Anlage 5 FeV).
Reisemedizin für entsandte Mitarbeitende
Über die G35-Vorsorge hinaus bieten wir vollständige reisemedizinische Beratung, Impfungen für Dienstreisen und als zugelassene Gelbfieber-Impfstelle auch die Gelbfieberimpfung mit Bescheinigung im Impfausweis.
Sprechen wir über Ihren Betreuungsbedarf.
Ob Kleinbetrieb oder größerer Standort – wir stimmen Umfang und Intervalle individuell mit Ihnen ab.