Spezialuntersuchungen, für die es Erfahrung braucht.
Fahreignung, Tauchtauglichkeit und Reisemedizin sind keine alltäglichen Hausarztthemen. Bei uns werden sie von Fachärzten mit der nötigen Qualifikation durchgeführt.
Womit wir Privatpersonen helfen.
Fahreignung nach FeV
mit Psychometrie
Begutachtung der Fahreignung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – etwa auf Anforderung der Führerscheinbehörde oder für besondere Führerscheinklassen. Neben der ärztlich-medizinischen Untersuchung bieten wir den Sehtest direkt vor Ort an. Für die gewerbliche Personenbeförderung (Bus, Linienverkehr) führen wir ergänzend leistungspsychologische Tests (Psychometrie / Reaktionstest) durch.
Wir führen keine medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) durch. Für eine MPU wenden Sie sich bitte an eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF).

Tauchtauglichkeit nach GTÜM
Untersuchung der Tauchtauglichkeit nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) – für Sporttaucherinnen und -taucher ebenso wie für berufliche Anforderungen.
Reisemedizin & Gelbfieberimpfung
Individuelle reisemedizinische Beratung anhand Ihrer Reiseroute, Empfehlungen zu Impfungen und Prophylaxe sowie die Durchführung der Impfungen. Als zugelassene Gelbfieber-Impfstelle dürfen wir auch die Gelbfieberimpfung vornehmen und im Impfausweis bescheinigen.
Begutachtung für Jagdscheininhaber
Ärztliche Begutachtung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Schusswaffen für Jagdscheininhaber mit körperlichen Einschränkungen – etwa bei Erkrankungen oder nach Unfällen, die die Waffenhandhabung beeinflussen können.

Sportbootführerschein – Tauglichkeitsnachweis
Ärztliche Untersuchung und Ausstellung des Tauglichkeitsnachweises nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (SBFüV) – Pflicht für alle Bewerberinnen und Bewerber um einen Sportbootführerschein. Der Nachweis umfasst die Prüfung der körperlichen Eignung einschließlich Seh- und Hörvermögen.

G26.3 – Atemschutz für Feuerwehr & THW
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26.3 (Atemschutz, schwere Kategorie) für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW) – Pflicht für den Einsatz mit schwerem Atemschutzgerät (Pressluftatmer). Die Untersuchung kann direkt durch das Mitglied beauftragt werden, auch wenn wir nicht der Betriebsarzt der jeweiligen Kommune oder Institution sind.
Vereinbaren Sie Ihren Untersuchungstermin.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah zurück.