Für Privatpersonen

Spezialuntersuchungen, für die es Erfahrung braucht.

Fahreignung, Tauchtauglichkeit und Reisemedizin sind keine alltäglichen Hausarztthemen. Bei uns werden sie von Fachärzten mit der nötigen Qualifikation durchgeführt.

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Leistungen

Womit wir Privatpersonen helfen.

Fahreignung nach FeV
mit Psychometrie

Begutachtung der Fahreignung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – etwa auf Anforderung der Führerscheinbehörde oder für besondere Führerscheinklassen. Neben der ärztlich-medizinischen Untersuchung bieten wir den Sehtest direkt vor Ort an. Für die gewerbliche Personenbeförderung (Bus, Linienverkehr) führen wir ergänzend leistungspsychologische Tests (Psychometrie / Reaktionstest) durch.

Wir führen keine medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) durch. Für eine MPU wenden Sie sich bitte an eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF).

Taucher mit Atemregler unter Wasser – Untersuchung der Tauchtauglichkeit nach GTÜM

Tauchtauglichkeit nach GTÜM

Untersuchung der Tauchtauglichkeit nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) – für Sporttaucherinnen und -taucher ebenso wie für berufliche Anforderungen.

Reisemedizin & Gelbfieberimpfung

Individuelle reisemedizinische Beratung anhand Ihrer Reiseroute, Empfehlungen zu Impfungen und Prophylaxe sowie die Durchführung der Impfungen. Als zugelassene Gelbfieber-Impfstelle dürfen wir auch die Gelbfieberimpfung vornehmen und im Impfausweis bescheinigen.

Begutachtung für Jagdscheininhaber

Ärztliche Begutachtung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Schusswaffen für Jagdscheininhaber mit körperlichen Einschränkungen – etwa bei Erkrankungen oder nach Unfällen, die die Waffenhandhabung beeinflussen können.

Sportbootfahrer auf dem Wasser – Tauglichkeitsnachweis für den Sportbootführerschein

Sportbootführerschein – Tauglichkeitsnachweis

Ärztliche Untersuchung und Ausstellung des Tauglichkeitsnachweises nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (SBFüV) – Pflicht für alle Bewerberinnen und Bewerber um einen Sportbootführerschein. Der Nachweis umfasst die Prüfung der körperlichen Eignung einschließlich Seh- und Hörvermögen.

Feuerwehrmann mit Atemschutzgerät im Einsatz – arbeitsmedizinische Untersuchung G26.3

G26.3 – Atemschutz für Feuerwehr & THW

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26.3 (Atemschutz, schwere Kategorie) für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW) – Pflicht für den Einsatz mit schwerem Atemschutzgerät (Pressluftatmer). Die Untersuchung kann direkt durch das Mitglied beauftragt werden, auch wenn wir nicht der Betriebsarzt der jeweiligen Kommune oder Institution sind.

Abrechnung: Die Leistungen des BMZTL sind keine heilkundlichen Kassenleistungen und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); soweit eine Leistung dort nicht abgebildet ist, wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Da es sich überwiegend nicht um Heilbehandlungen handelt, erstatten auch private Krankenversicherungen diese Kosten in der Regel nicht. Einzelne Leistungen – zum Beispiel die Fahreignungsuntersuchung für den Führerschein – können jedoch als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Wir empfehlen, dies mit Ihrem Steuerberater zu klären.
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